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Methoden im Krankenhaus

Aufträge, die eine Bewertung der Methoden im Krankenhaus beinhalten, sind aufgrund meist fehlender Vorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufwendig und anspruchsvoll und erfordern eine Auseinandersetzung der Begutachtenden mit dem Verfahren, der Studienlage und der weiteren Voraussetzungen (z. B. Medizinprodukterecht).

Bei der Einzelfallbegutachtung sind die zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen Rechtsnormen zu berücksichtigen.

Hier geht es zur Richtlinie.

Ab 2020 wurde die sog. „NUB“-Begutachtung der Methoden durch den Medizinischen Dienst Bund bzw. SEG 7 durch das Verfahren zur Bewertung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse, zu denen der G-BA eine Beratung gemäß § 137h Abs. 6 SGB V eingeleitet hat, ersetzt.

Hier geht es zur Seite des GKV Spitzenverbandes.

Hier geht es zur Arbeitshilfe in InfoMeD.

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Mit dem Rundschreiben RS 2026/120 vom 04.03.2026 stellte der GKV-SV zu ausgewählten Methoden der "Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2026: Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" des Instituts für das Entgeltsystem 
im Krankenhaus zusammenfassende Informationen über laufende bzw. ausgesetzte Bewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verfügung und weist auf nicht erfolgte Informationsübermittlungen hin. 
 

Da im Prüfauftrag der Krankenkasse häufig auf Entgelte (NUB oder ZE) verwiesen wird, können relevante Hinweise zum klinischen Kontext, aktueller Studienlage und Verweise auf ggf. wirtschaftlichere Alternativen in den entsprechenden Gutachten des Medizinischen Dienstes Bund bzw. der SEG 7 ermittelt werden.

Hinweis: Die Gutachten sind ausschließlich zur MD-internen Anwendung geeignet und nicht zitierfähig.

Die hier als PDF eingestellten Dokumente sind ausschließlich zur MD-internen Anwendung geeignet und nicht zitierfähig. Bei der Fallsammlung der SEG 7 erfolgt keine fortlaufende Aktualisierung durch den MFB Methodenbewertung.

Hier geht es zu den Vorgaben und hier gelangen Sie zu der Präsentation "Methodenbewertung im Krankenhaus: Fokus auf Potenzialleistungen" beim DRG Update 2023.

 

Bei den Anträgen auf Kostenübernahmezusage im Vorfeld einer stationären Behandlung sind nützliche Informationen zur Begutachtung der internen, Fachbereich übergreifenden Arbeitshilfe "Vorabbegutachung stationärer Leistungen" zu entnehmen.