KQP - Pflegeversicherung
Die Kontinuierliche Qualitätsprüfung Pflege (KQP) ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung der Einzelfallgutachten nach § 18 SGB XI.
Unterlagen Qualitätssicherung
Richtlinien zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung (PDF, 352 KB)
Stand: 05.02.2026
pdf | 352 KB
KQP-Prüfgruppe
Die KQP -Prüfungen werden durch speziell geschulte Mitarbeiter der Einzelfallbegutachtung durchgeführt.
Die KQP Beauftragte ist Kirsten Klinkemer-Jentzsch und stellvertretend Waldemar Kowohl.