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Digitale Reisekostenabrechnung

Reisen werden über das Modul „Reisen“ im SAP-FIORI-Portal abgerechnet. Ihre Reisekostenabrechnung können Sie - wie tariflich festgelegt - 3 Monate rückwirkend geltend machen. Bitte beachten Sie bei der Abrechnung die Dienstanweisung für Dienstreisen und Dienstgänge.

Zu den Anleitungen im Modul "Reisen" SAP-FIORI-Portal geht es hier.

 

Bitte beachten Sie, dass es je nach Berufsgruppe Unterscheidungen bei den Dienstreisen/Dienstgängen gibt.

Das Ablaufschema für Ihre Berufsgruppe finden Sie nachfolgend:

 

Alle Anfragen zum Thema Reisekostenabrechnung , senden Sie gerne per E-Mail an die Mailbox reisekosten(at)md-nordrhein.de

Dienststelle, Dienstort, Dienstreise, Dienstgang?

  • Dienststelle:      organisatorisch/vertraglich zugeordnetes Begutachtungszentrum
  • Dienstort:           Landkreis/kreisfreie Stadt, in dem/der sich die Dienststelle befindet
  • Dienstreise:       Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes
  • Dienstgang:       Erledigung von Dienstgeschäften innerhalb des Dienstortes

Beginn und Ende der Dienstreise/des Dienstganges (Originäre Tätigkeit)

Bitte beachten Sie, dass es je nach Berufsgruppe eine Unterscheidung bei Beginn und Ende der orginären Tätigkeit gibt.
 

  • Pflegefachkräfte in der Einzelfallbegutachtung:
    Beginn und Ende der Dienstreise orientiert sich am Start- und Endort der geplanten Vertourung aus Visitour.

  • Pflegefachkräfte in der Qualitätsprüfung:
    Die Dienstreise bzw. der Dienstgang sollte grundsätzlich am BBZ beginnen und enden. Beginn und Ende muss jedoch an der Wohnung erfolgen, wenn dies zeitlich günstiger oder wirtschaftlicher ist. Die Dauer der Dienstreise bzw. des Dienstganges und die Höhe des Erstattungsanspruches richten sich nach der zeitlich bzw. wirtschaftlich gesehen günstigeren Strecke.

Beginn und Ende der Dienstreise/des Dienstganges (übrige Dienstreisen)

  • Grundsätzlich am Dienstort (BBZ)
  • An der Wohnung, wenn zeitlich günstiger oder wirtschaftlicher
  • Falls es die Dienstreise aus zeitlichen Gründen nicht zulässt, dass Sie morgens vor Beginn des Dienstgeschäfts pünktlich anreisen, so kann eine Anreise am Vortag durch den Vorgesetzten oder das Team Bildung genehmigt werden

Welches Transportmittel darf ich nutzen?

 

Öffentliche Verkehrsmittel

Grundsätzlich ist vorrangig die Bahn zu nutzen. Dazu buchen Sie sich ein Flexticket in der 2. Klasse. Innerhalb Nordrhein wird nur der Nahverkehr genutzt (kein ICE/IC).


PKW

Bitte beachten Sie, dass es je nach Berufsgruppe eine Unterscheidung gibt, wann Sie einen PKW nutzen dürfen.

  • Pflegefachkräfte in der Einzelfallbegutachtung:

    • Hausbesuche (Vertourung in Visitour)
    • Bei anderen Dienstreisen nur wenn die Nutzung durch Zeit- und/oder Kostenersparnis wirtschaftlicher ist.
  • Pflegefachkräfte in der Qualitätsprüfung:

    • Qualitätsprüfungen
    • Bei anderen Dienstreisen nur wenn die Nutzung durch Zeit- und/oder Kostenersparnis wirtschaftlicher ist.

Wie viel bekomme ich erstattet?

  • Bei Bahnreisen werden Ihnen die Ticketkosten erstattet sofern Sie kein Deutschlandticket besitzen.
  • Je gefahrenen Kilometer mit dem PKW 0,42 Euro
  • Je gefahrenen Kilometer mit dem Motorrad/Motorroller/Moped/Mofas/ E-Bike/Fahrrad 0,23 Euro
  • Für Hotelbuchungen gilt ein Betrag von bis zu 80,00 Euro für die Übernachtung (exkl. Frühstück) als angemessen. Abweichungen sind im Einzelfall möglich, sollten aber mit der Führungskraft abgestimmt und mit Hilfe von drei Angeboten nachvollziehbar begründet werden.

Verpflegungspauschale

Die Staffelung ergibt sich nach dem Einkommensteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung und beträgt zurzeit:

  • bei Dienstreisen mit mehr als achtstündiger Abwesenheit = 14,00 Euro
  • bei Dienstreisen mit 24-stündiger Abwesenheit = 28,00 Euro

Abzüge Verpflegungspauschale

  • Frühstück:        5,60 Euro (20 Prozent vom vollen Tagesgeldsatz)
  • Mittagessen:   11,20 Euro (40 Prozent vom vollen Tagesgeldsatz)
  • Abendessen:   11,20 Euro (40 Prozent vom vollen Tagesgeldsatz)

Fragen und Antworten zur digitalen Reisenkostenabrechnung

Bei Kosten, die 5 Euro pro Tag bzw. 40 Euro im Monat nicht übersteigen kann auf die Einreichung der Belege verzichtet werden. Diese müssen aber zwecks möglicher Prüfung 6 Monate aufbewahrt werden.

Für Ihr verlorenes Parkticket können Sie weiterhin einen Eigenbeleg erstellen. Der Eigenbeleg muss nach den gleichen Regelungen wie bei den Parktickets an die Spesenabrechnung angehängt werden.

Hier finden Sie das Formular dazu.

Die Reisekosten werden montags ausgezahlt. Das heißt, alle Abrechnungen, die bis Freitag eingehen, nimmt das System für die kommende Woche in die Auszahlung.

Nein, die Reisekostenabrechnungen werden automatisiert abgerechnet. Jeder Mitarbeiter ist für seine Angaben selbst verantwortlich. Es wird im Nachhinein stichprobenartig die Richtigkeit der Abrechnung geprüft.

Um Ihre Belege an die Reisekostenabrechnung anzuhängen, dürfen Sie sich von Ihrer privaten E-Mailadresse die Belege an die dienstliche E-Mail Adresse senden.
Hier die aktualisierte Dienstanweisung "Nutzung der elektronischen Dokumentenübertragung per E-Mail" und hier die Dienstanweisung "Einsatz der Datenverarbeitung und des Datenschutzes".